Desinfektion ist der Schutz vor unsichtbaren Gefahren !
Gefahren durch Krankheitserreger machen Maßnahmen zur Abtötung , Hemmung oder Entfernung dieser pathogenen Mikroorganismen notwendig.
Der staatlich anerkannte Desinfektor ist durch staatlichen Anerkennungsbescheid ausgewiesene Fachkraft für Desinfektion. Er verfügt über die
Besondere Sachkunde gemäß § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz.
Der Desinfektor ist befähigt, Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten nach IfSG selbständig durchzuführen.
Raumdesinfektionen durch Begasung dürfen nur nach Ablage einer weiteren Sachkundeprüfung nach der TRGS 522 durchgeführt werden.